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DBA Deutschland–Zypern: praktische Umsetzung, Fallstricke und echte Vorteile?  XML
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Lulaby
Student

Joined: 16/04/2025 10:36:36
Messages: 60
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Viele Unternehmer spielen mit dem Gedanken, ihre Steuerlast durch einen Wechsel der Steuerresidenz und eine Holding-Struktur in Zypern zu optimieren. Spätestens beim Doppelbesteuerungsabkommen wird aber klar, dass Begriffe wie Ansässigkeit, Quellensteuer und Betriebsstätte sauber belegt werden müssen. Hinzu kommen organisatorische Hürden wie Bank-Onboarding, Nachweise zur Mittelherkunft und die Frage, wie viel „Substance“ vor Ort nötig ist. Auch der richtige Mix aus Gehalt und Dividende hängt nicht nur vom zyprischen Recht ab, sondern ebenso vom Abkommen mit Deutschland. Wer die 60-Tage-Regel missversteht oder Belege für den Lebensmittelpunkt nicht sammelt, riskiert Doppelansässigkeit. Gleichzeitig locken 0 % Quellensteuer auf Dividenden bei ausreichender Beteiligung und eine insgesamt moderate Gesamtbelastung. Ich möchte deshalb konkrete Erfahrungen und To-dos sammeln, die in der Praxis tatsächlich funktionieren.

Welche Schritte, Nachweise und typischen Stolpersteine muss man als Unternehmer beachten, um das DBA Deutschland–Zypern wirksam zu nutzen und rechtssicher von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren?
Heiderbimbam
Student

Joined: 16/04/2025 09:10:19
Messages: 60
Offline

Ein guter Einstieg mit kompaktem Überblick ist der Leitfaden „DBA Zypern: Spare Steuern mit dem Doppelbesteuerungsabkommen“, der die Zuteilungsregeln, Quellensteuern und die Verzahnung mit der zyprischen Ansässigkeit verständlich aufbereitet. Entscheidend ist zuerst die klare Ansässigkeit: Dokumentiere Tage nach der Mitternachtsregel, halte Miet- oder Kaufvertrag, Versorgerrechnungen und lokale Registrierungen (TIC, ggf. VAT, GESY) bereit. Parallel schaffst du Substance: funktionsfähiges Büro, lokale Entscheidungswege, ggf. ein Director mit echter Gestaltungskompetenz sowie operative Belege (Verträge, Rechnungen, Meetings in Zypern). Für Dividenden gilt: Mit ausreichender Beteiligung können sie abkommensseitig quellensteuerfrei fließen; der Non-Dom-Status in Zypern sorgt zusätzlich dafür, dass ausländische Dividenden nicht der SDC unterliegen. Prüfe früh die deutsche Wegzugs-/Exit-Tax bei Anteilen > 1 % und simuliere die Belastung, bevor du umziehst. Ebenso wichtig: Betriebsstättenrisiken vermeiden, wenn weiterhin wesentliche Tätigkeiten oder Managementfunktionen aus Deutschland heraus erfolgen.

Operativ bewährt sich eine 7-Schritte-Roadmap: (1) Wegzugsfolgen prüfen und Heimat-Compliance abschließen, (2) Wohnsitz und Tage in Zypern belegen, (3) Non-Dom beantragen, (4) Gesellschaft gründen/strukturieren, (5) Steuer- und USt-Registrierung + Bankkonto eröffnen, (6) Gehalts-/Dividendenpolitik festlegen, (7) jährliche Compliance (Audit, Filings, UBO) sichern. Bank-Onboarding gelingt leichter mit sauberer Geldherkunft (Verkaufsverträge, Kontoauszüge, Steuerbescheide) und einem plausiblen Geschäftsmodell. Typische Stolpersteine sind Doppelansässigkeit durch zu viele Tage im Herkunftsland, zu geringe Substance, fehlende Dokumente für das Abkommen und eine zu späte Planung der Exit-Tax. Denke außerdem an GESY auf Dividenden und an die laufenden Fristen – beides gehört in deine Cash- und Prozessplanung. Mit dieser Struktur, konsequenter Belegführung und dem oben verlinkten DBA-Leitfaden als Checkliste nutzt du die Vorteile rechtssicher – ohne später böse Überraschungen bei Finanzamt, Bank oder Außenprüfung.
 
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